Steuerberatung

Legale Wege, Steuergestaltungen zu optimieren sind im Dschungel der deutschen Steuergesetzgebung häufig verschlungen. Unsere Mandanten erwarten von uns, dass wir Ihnen den Weg durch den Dschungel bereiten.
Deshalb sind wir in allen Bereichen des deutschen Steuerrechts zu Hause. Für Gestaltungen über die Grenzen hinweg kennen wir die Besonderheiten des internationalen Steuerrechts und können auf ein solides Netz kooperierender Berater sowie auf unser internationales Netzwerk HLB International zurückgreifen.

Unsere Schwerpunkte sind:

Buchhaltung und Rechnungswesen

Wir betreuen alle klassischen Felder der laufenden Steuerberatung wie:   

  • Voll-Service (Buchhaltung und Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle)
  • Teil-Service (Eingabe der vorkontierten Belege in EDV)
  • Finanzbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Erfahrene Mitarbeiter und der Einsatz bewährter EDV machen diese Dienstleistung zu einer wirtschaftlichen Outsourcing-Lösung für Sie.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Wir stehen Ihnen für sämtliche Fragen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuer- und Bewertungsrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wobei wir stets auch die zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Blick haben.

Rechtzeitig und planvoll sollten Schenkungen sowie die Nachfolge geregelt werden.

Von der Optimierung der Vermögensstruktur im Rahmen einer umfassenden Nachfolgeberatung bis hin zur Erstellung von Erbschaft- oder Schenkung Steuererklärungen, einschließlich der erforderlichen Vermögensbewertungen, reicht unser Dienstleistungsspektrum in diesem Bereich.

Gemeinnützigkeitsrecht

National und international hat der Non-Profit-Sektor in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig hat die Regelungsdichte für gemeinnützige Organisationen zugenommen. Dies zwingt viele gemeinwohl-orientierte Einrichtungen zur Anpassung ihrer Strukturen.

Bei den gebotenen Änderungen ist auf die steuerlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit besonders zu achten, da durch Gestaltungsfehler der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet und existenzbedrohende Steuernachforderungen ausgelöst werden könnten.

Doch auch Fehler im alltäglichen Geschäft gemeinnütziger Organisationen oder bei Vertragsgestaltungen können schwerwiegende steuerliche Folgen haben.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung darin, gemeinnützige Organisationen sowohl bei laufenden Fragestellungen als auch bei Gründung und Umstrukturierung kompetent und vorausschauend zu beraten.

Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegt neben der Übereignung von inländischen Grundstücken an einen neuen Rechtsträger in bestimmten Fällen auch der Übergang von Gesellschaftsanteilen. Die dabei anfallenden Steuerbeträge werden häufig unterschätzt. Deshalb stehen der unmittelbare und mittelbare Transfer von Grundstücken stets im Fokus der Finanzverwaltung.

Eine genaue Kenntnis der Wirkungsweise der grunderwerbsteuerlichen Regeln gerade bei Umstrukturierungen, Gesellschafterwechsel bei grundbesitzhaltenden Personengesellschaften, Übertragungen von Grundstücken in Mitunternehmerschaften etc. ist daher zur Reduzierung oder Vermeidung von Grunderwerbsteuern von großer Bedeutung.

Unsere Beratung umfasst:

  • Gestaltung von unternehmerischen und nichtunternehmerischen Strukturen aus grunderwerbsteuerlicher Sicht,
  • Hilfestellung bei Deklarationspflichten im Zusammenhang mit grunderwerbsteuerlichen Vorgängen,
  • Unterstützung bei der Ermittlung des Grundstückswertes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer,
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.
Internationales Steuerrecht

In den Zeiten der Globalisierung sind mittelständische Unternehmen regelmäßig über Landesgrenzen hinweg tätig und Privatpersonen verfügen über mehr als nur einen Wohnsitz oder Vermögen in Deutschland. Dabei sind neben den deutschen steuergesetzlichen Vorschriften auch die Regelungen des ausländischen Rechts zu beachten.  Bei Unkenntnis droht häufig eine Doppelbesteuerung von Einkünften oder Vermögen.

Wir haben ausgewiesene Expertise im internationalen Steuerrecht und als Mitglied von HLB International nahezu weltweiten Zugang zu qualifizierten ausländischen Steuerexperten, die neben den Feinheiten des lokalen Steuerrechts auch die wirtschaftlichen Besonderheiten des betreffenden Landes kennen.

Im Bereich des internationalen Steuerrechts umfassen unsere Leistungen:

  • Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte (In- und Outbound),
  • Internationale Steuerstrukturierung und -optimierung,
  • Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen,
  • Hinzurechnungsbesteuerung bei Konzerngesellschaften in Niedrigsteuerländern,
  • Internationale Arbeitnehmerbesteuerung,
  • Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen mit internationalem Bezug,
  • Besteuerung des Wegzugs natürlicher und juristischer Personen aus Deutschland.
Laufende Steuerberatung

Neben unserer Tätigkeit in Spezialbereichen erbringen wir auch die allgemeinen Leistungen der Steuerberatung, dazu zählen:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art (privat und betrieblich),
    • Einkommensteuererklärung,
    • Gewerbesteuererklärung,
    • Umsatzsteuererklärung,
    • Körperschaftsteuererklärung,
    • Kapitalertragsteueranmeldung,
    • Erklärung zur gesonderten Feststellung,
  • Erstellung von Anträgen in Steuerangelegenheiten,
  • Rechtsbehelfsverfahren (außergerichtlich und gerichtlich),
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen,
  • Beratung bei Rechtsformwahl und Steuerplanung,
  • Beratung in allgemeinen steuerlichen Fragen.
Nachfolgeberatung

Die rechtzeitige, umfassende und vorausschauende Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge stellt ein wichtiges und zugleich hoch sensibles Thema dar, das nicht nur für Unternehmer, sondern auch für vermögende Privatpersonen von großer Bedeutung ist. Bei der erbrechtlichen Regelung der Nachfolge sind neben dem Wunsch nach Optimierung auf erbschaftsteuerlicher und ertragsteuerlicher Ebene oftmals auch gesellschaftsrechtliche oder familiäre Aspekte zu beachten.

Wir verfügen auch in diesem Bereich neben langjähriger Erfahrung über ausgewiesene Expertise und beraten unsere Mandanten individuell bei ihrer Nachfolgeplanung und persönlichen Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung dieser verschiedenen rechtlichen, steuerlichen und persönlich bedeutsamen Gesichtspunkte.

Unsere Tätigkeit im Rahmen der Nachfolgeberatung umfasst auch Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder beispielsweise Überlegungen zum Einsatz von Stiftungen (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) als Instrument der Nachfolge.

Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen

Anlass für eine Berichtigung von  Steuererklärungen kann nicht nur das Vorliegen bisher in Deutschland nicht versteuerter ausländischer Einkünfte sein. Auch in anderen Fällen kommt es vor, dass man seine steuerlichen Pflichten wissentlich oder unwissentlich verletzt, weil man z.B. einen Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt hat.

Im Falle der Erbschaft kann eine Berichtigung der Steuererklärungen  für den Erblasser erforderlich werden, wenn dieser Einkünfte in seiner Steuererklärung nicht angegeben hat oder in sonstiger Weise seiner Erklärungspflicht nicht nachkam.

Auch bei Geschäftsführerwechseln in Kapitalgesellschaften kann sich die Frage stellen, wie man sich verhalten soll, wenn man erkennt, dass der Vorgänger als Organ der Gesellschaft die steuerlichen Pflichten der Gesellschaften nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die Nacherklärung korrekt, vollständig und vor Entdeckung der Tat erfolgt, um gegebenenfalls Strafbefreiung erlangen zu können. Teilselbstanzeigen führen nach neuer Rechtslage nicht mehr zur Strafvermeidung. Wir begleiten Sie hier sowohl in der Wahl der richtigen Form der Berichtigung/Selbstanzeige als auch in der korrekten Ermittlung Ihrer Einkünfte.

Steuergestaltung

Bei der Steuergestaltungsberatung können wir im Besonderen unser interdisziplinäres Spezialwissen im Einklang mit Ideenreichtum und Weitblick einsetzen.

Ziel einer Steuergestaltung ist es, eine für den Mandanten im konkreten Einzelfall wirtschaftlich sinnvolle, praktikable und steuerlich optimierte Lösung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens zu finden. Dafür setzen wir uns individuell für Sie ein!

Unsere Steuergestaltungsberatung schließt selbstverständlich auch internationale Strukturen und Fragestellungen ein.

Steuerstrafrecht

Die Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht dient primär der Vermeidung drohender Steuerstrafverfahren, sei es durch rechtzeitige Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen oder durch Selbstanzeigen. Sie beinhaltet jedoch ebenfalls die Vertretung und Beratung nach bereits erfolgter Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

Bei der Vertretung in Steuerstrafverfahren prüfen wir zunächst, inwieweit der Vorwurf der Steuerverkürzung nach formellem und materiellem Recht überhaupt gerechtfertigt ist. Durchaus kann mangelnde Sachverhaltskenntnis oder Unkenntnis der Tatumstände im Einzelfall zu einem nicht gerechtfertigten Vorwurf der Steuerhinterziehung geführt haben. Sofern unsere Prüfung ergibt, dass die Einleitung des Steuerstrafverfahrens zu Recht erfolgte, werden gemeinsam mit dem Mandanten Maßnahmen zur Strafminimierung angestrebt.

Steuerverfahrensrecht

Das Steuerverfahrens- und Prozessrecht unterscheidet sich vom Verfahrens- und Prozessrecht anderer Rechtsgebiete. Bemerkenswert ist, dass mit Regelungen des Verfahrensrechts häufig Einschränkungen durch materielles Steuerrecht überwunden  und so dem fiskalischen Begehren Grenzen gesetzt werden können.

So beraten wir Sie hinsichtlich der Änderung von Steuerbescheiden, prüfen die Rechtmäßigkeit bestandskräftiger Steuerbescheide sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung unterbliebener Geltendmachung steuermindernder Tatsachen. Wir unterstützen Sie darüber hinaus professionell in allen Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit.

Umsatzsteuerrecht

Die Regelungen zur Umsatzsteuer werden zunehmend komplexer – dabei sind Gesetzesänderungen, neue Gerichtsentscheidungen, zusätzliche Formalien und Meldepflichten sowie Verschärfungen bei Haftung und Bußgeld zu beachten.

In  der Abrechnung zwischen Unternehmern soll die Umsatzsteuer regelmäßig keine finanzielle Belastung sein. Insbesondere formell fehlerhafte Abrechnungen führen allerdings häufig zu Problemen, da eine Korrektur eventuell gegenüber dem Geschäftspartner nicht durchsetzbar ist.

Geringe Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen können völlig unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Um finanzielle Risiken auszuschließen und auch die administrative Belastung des Unternehmens so gering wie möglich zu halten, ist eine umfassende Beratung unerlässlich.

Zu unserem Beratungsspektrum gehören daher:

  • Beratung bei Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von nationalen und internationalen Sachverhalten (ggf. mit Einbindung unserer ausländischen Kollegen im Netzwerk HLB),
  • Entwicklung von maßgeschneiderten Konzepten zum Risiko-Management der Umsatzsteuer,
  • Schulung von Mitarbeitern des Rechnungswesens, Einkaufs oder Vertriebs,
  • Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung von Melde- und Deklarationspflichten, auch im Ausland,
  • Vertretung in der laufenden Umsatzsteuerdeklaration, in Rechtsbehelfsverfahren und im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Umstrukturierung

Umstrukturierungen von Gesellschaften und Unternehmensgruppen können aus rechtlichen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen angezeigt sein. Anlässe sind etwa operative Erfordernisse, Kosten- und Steueroptimierungen, Unternehmensnachfolgen, Verkaufsvorbereitungen, Haftungsreduzierungen oder Krisenvermeidungs-Strategien.

Fragen, die im Zusammenhang mit Um- und Restrukturierungsmaßnahmen stehen, erfordern im Besonderen die Kompetenz eines interdisziplinären Teams aus erfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wir entwickeln für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen und begleiten durch alle Phasen der Umstrukturierung, sei es Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel oder Übertragung von einzelnen Vermögensgegenständen.

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen bedeuten für mittelständische Unternehmen einen großen Schritt, der mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden sein kann. Die umfassende Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen gehört zu den traditionellen Tätigkeitsschwerpunkten der Berater bei Westprüfung-Emde.

Professionelle Unterstützung in allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Transaktionen ist dabei unser Anspruch. Vom Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarung oder Letter of Intent über Due Diligence und Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung von Kaufvertrag und Unternehmens-Integration stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

Unternehmenssteuerrecht

Unternehmen oder auch Unternehmensgruppen unterliegen aufgrund von Rechtsform, Struktur und Betätigung spezifischen steuerrechtlichen Vorschriften und Anforderungen. Das Steuerrecht der Unternehmen betrifft dabei nahezu alle Steuerarten und ist komplex. Optimale steuerliche Beratung von Unternehmen erfordert umfassende Kenntnisse des Steuerrechts, wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Steuerfragen ihres Unternehmens. Dies umfasst neben der laufenden Steuerberatung, der Unterstützung in Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung auch die steuerliche Optimierung der Struktur des Unternehmens, wesentlicher Geschäftsvorfälle und besonderer Vorgänge im Rahmen des Unternehmens.

Verbrauchsteuerrecht

Wir haben Erfahrung in der Beratung und Vertretung in energiesteuerlichen Fragestellungen einschließlich der Voraussetzungen für die steuerliche Befreiung von Energie- und Stromsteuern und unterstützen Sie auch gerne bei Problemen im Bereich der übrigen Verbrauchsteuern.

Verrechnungspreise

Für unsere international tätigen Mandanten ist die Gestaltung von Verrechnungspreisen im internationalen Lieferungs- und Leistungsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen von besonderer Bedeutung.  Die Gestaltung der Leistungsbeziehungen und die Festsetzung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen haben Auswirkungen auf die Steuerquote im Unternehmensverbund und stehen damit im besonderen Interesse der beteiligten Finanzbehörden. Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen zwischen international strukturierten Unternehmen stehen deshalb regelmäßig im Zentrum steuerlicher Betriebsprüfungen in allen beteiligten Ländern.

Die Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode und die Bildung eines den Chancen und Risiken angepassten Preises bieten steuerlich sowohl Gestaltungs- als auch Risikopotenzial. Insbesondere die Vermeidung einer Doppelbesteuerung ist im Fall der Nichtanerkennung in einem Land später im anderen Land oft schwer durchsetzbar. Die unerkannte oder unüberlegte Verlagerung betrieblicher Funktionen kann ebenfalls zu empfindlichen Steuerfolgen führen.

Mit langjähriger Erfahrung im internationalen Steuerrecht unterstützen wir Sie bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen und der Gestaltung von Funktionsverlagerungen nach steuerlich anerkannten Methoden, der Abfassung der hierzu erforderlichen Verträge und einer den hohen steuerlichen Anforderungen entsprechenden Dokumentation Ihrer Verrechnungsgestaltung.

Über unsere Mitgliedschaft bei HLB International und zahlreiche persönliche Kontakte verfügen wir zudem über nahezu weltweiten Zugang zu kompetenten ausländischen Steuerexperten, mit denen wir die Akzeptanz Ihrer Verrechnungspreise qualifiziert für das jeweilige Ausland abstimmen können.